Liquidation GmBbH Eine **Liquidation** bezeichnet die **Auflösung eines Unternehmens** und die Verwertung seines Vermögens. Sie erfolgt, wenn der Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt wird, etwa nach einem Gesellschafterbeschluss, bei Insolvenz oder wenn der Unternehmenszweck entfällt. Ziel der Liquidation ist es, alle Vermögenswerte zu Geld zu machen, offene Forderungen einzuziehen und bestehende Verbindlichkeiten zu begleichen. Überschüsse werden anschließend an die Gesellschafter verteilt. Die Liquidation folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und wird von sogenannten Liquidatoren durchgeführt. Erst nach Abschluss aller Schritte wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
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